Suchfunktion

Zuständigkeit

Das Amtsgericht Neresheim ist als erstinstanzliches Gericht zuständig für Zivil- und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

 

Teilweise sind die Aufgaben, die den Gerichtsbezirk betreffen, bei anderen Amtsgerichten zentralisiert. So befindet sich das:

Schöffengericht (für Straftäter über 21 Jahren -Erwachsene-) beim Amtsgericht Ellwangen.

Jugendschöffengericht (für Straftäter unter 21 Jahren -Jugendliche und Heranwachsende-) beim Amtsgericht Ellwangen.

Familiengericht beim Amtsgericht Ellwangen.

Nachlassgericht beim Amtsgericht Ellwangen.

Mahngericht beim Amtsgericht Stuttgart.

Registergericht (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, und Vereinsregister) beim Amtsgericht Ulm.

Insolvenzgericht beim Amtsgericht Aalen.

Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerung) beim Amtsgericht Aalen.

Grundbuchamt beim Amtsgericht (-Grundbuchamt-) Schwäbisch Gmünd.

 

Durch die Notariatsreform ist ab dem 01.01.2018 die Zuständigkeit des Betreuungsgerichts, welches bisher bei den Notariaten Neresheim und Bopfingen angesiedelt war, auf das Amtsgericht Neresheim übergegangen.

Das Nachlassgericht unterliegt ab dem 01.01.2018 der Zuständigkeit des Amtsgerichts Ellwangen.

Fußleiste